Frau

Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

Weitere Informationen


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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe
Zahnerhaltung
  • Parodontologie
  • restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
  • Analgosedierung
  • Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
  • Bone-spreading
  • Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
  • Sinuslift
  • Wurzelspitzenresektionen
  • Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
  • Piezosurgery
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Implantologie
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilprothetik
  • Implantatprothetik
  • Teilkronen und Inlays
  • Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
  • Bleaching
  • Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
  • Ernährungsberatung
  • Recall
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • eigenes Praxislabor
  • behindertengerechte Einrichtung
  • angebundenes Dental-Labor im Haus
  • intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
  • Funktionsanalyse
  • Kiefergelenkbehandlung
  • Gnathologie
  • Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
  • Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
  • Präprothetische Chirurgie
  • Angst-/Phobiepatienten
  • Schienenbehandlung
Fremdsprachen
  • englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
  • Anästhesisten
  • Schlafzentren

Aktuelles

Bleaching des Tages



Clowns sagen: Zähneputzen ist cool
ROTE NASEN starten die neue Zahnputzshow für geflüchtete Kinder

Gesunde Zähne, gesundes Leben - dahinter steckt mehr als man denkt. Die richtige Mundhygiene ist nicht nur wichtig für schöne, langlebige Zähne, sondern beugt auch Herzerkrankungen vor und stärkt das Immunsystem. Menschen auf der Flucht müssen sich in einem neuen Leben zurechtfinden und da wird eine regelmäßige Zahnpflege häufig vernachlässigt. Passend zum heutigen Tag der Zahnärzt:innen startet die ROTE NASEN Zahnputzshow "Staunen, stutzen, Zähneputzen" in Berlin. ROTE NASEN finden so einen Weg, die geflüchteten Kinder auf eine spielerische Art an die Wichtigkeit des Zähneputzens heranzuführen.

"Wir haben sehr gute Erfahrungen mit den ersten Zahnputz-Aufklärungsaktionen in Tegel gemacht", sagt der medizinische Leiter im Projekt Ukrainisches Ankunftszentrum TXL der DRK Sozialwerk Berlin gGmbH, Dr. Daniel Herrmann, nach der Premiere auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Flughafens in Tegel. "Den Kindern diese essenzielle Thematik auf spielerische und eingängige Weise näherzubringen, wirkt nachhaltig und über sprachliche und kulturelle Barrieren hinweg. Außerdem motiviert ein solches Projekt auch die Eltern, deren Mitarbeit zum Erhalt einer zufriedenstellenden Zahnhygiene unumgänglich ist."

ROTE NASEN Clowns sind keine Pädagog:innen, sondern speziell ausgebildete Künstler:innen mit viel Erfahrung bei der Arbeit mit traumatisierten Menschen, insbesondere Kindern. In dem Clown-Theaterstück zum Thema "Zähneputzen" ist eine Zahnärztin die Heldin und wird von drei Clowns bewundert. Als einer der Clowns Zahnschmerzen bekommt, versuchen die anderen die Arbeit der Zahnärztin zu imitieren, jedoch erfolglos. Die Zahnputzshow wird nun wöchentlich in Einrichtungen für Geflüchtete, derzeit in Berlin und Brandenburg, gespielt. Als künstlerische Ergänzung zu den Besuchen der Zahnärzt:innen soll das neue Format von ROTE NASEN zukünftig auch an Grundschulen im Bundesgebiet angeboten werden.

Denn "Zähneputzen ist cool" und gesund, finden nicht nur die Clowns. Prof. Dr. Felix Berger, der Direktor der Klinik für Angeborene Herzfehler und der Kinderkardiologie des Deutschen Herzzentrums der Charité - Universitätsmedizin Berlin, weiß als Experte, wie wichtig die Zahnpflege für die allgemeine Gesundheit ist: "Eine gute Mundhygiene durch häufiges Zähneputzen und professionelle Zahnreinigungen scheint mit einem geringeren Risiko für Herzerkrankungen und Herzrhythmusstörungen einherzugehen. Die bisherige Forschung weist darauf hin, dass eine schlechte Mundhygiene dazu führt, dass Bakterien ins Blut gelangen und Entzündungen im Körper verursachen."

Die ersten Ideen für die Show sind bereits im Jahr 2016 entstanden, als die erste große Geflüchteten-Welle nach Deutschland kam. Die ehemalige Chefärztin des Sankt-Joseph Krankenhauses in Berlin-Tempelhof, Dr. med. Beatrix Schmidt, die die Clowns aus ihrer Arbeit in der damaligen Notunterkunft am Flughafen Tempelhof kennt, bat ROTE NASEN das Thema Zahngesundheit und -pflege in ihrem Clownspiel aufzugreifen. Und so entstand die heutige ROTE NASEN Zahnputzshow.

Der Verein ROTE NASEN Deutschland e.V. bringt seit über 20 Jahren Lachen und Lebensfreude zu Menschen in Not. Der gemeinnützige Verein ist spendenorganisiert und Partner der internationalen Organisation RED NOSES Clowndoctors International, die in elf Ländern tätig ist. In Deutschland ist ROTE NASEN seit 2003 fester Bestandteil in vielen sozialen und medizinischen Einrichtungen. Derzeit schenken 74 ROTE NASEN Clowns jedes Jahr rund 78.000 Menschen bei regelmäßigen Clownvisiten fröhliche Augenblicke. Botschafter von ROTE NASEN ist der weltbekannte Star-Tenor Rolando Villazón. Weitere Informationen über ROTE NASEN erhalten Sie hier: www.rotenasen.de

Bildunterschrift: Die ROTE NASEN Zahnputzshow "Staunen, Stutzen, Zähneputzen" führt geflüchtete Kinder spielerisch an das Thema Zahngesundheit heran. (v. l. n. r.: Juliane Altenburg alias Clown Emma Dilemma, Martina Pietsch alias Clown Nina Pawlowna & Luise Westner alias Clown Gogo)

Zusammenhang zwischen Ernährung und Zahngesundheit
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Ernährung und der Zahngesundheit?

Dass zu viel Zucker in Lebensmitteln und Getränken zu Karies führen kann, ist allgemein bekannt. Doch es gibt noch viel mehr Lebensmittel, die keinen guten Einfluss auf die Zahngesundheit haben.

Die Wahl zahnfreundlicher Nahrungsmittel erhält die Zahngesundheit.

Zahngesundheit und Ernährung: Erwachsene und Kinder leiden im Grunde genommen gleichermaßen unter Karies an den Zähnen. Als Hauptschuldige werden immer mangelnde Zahnpflege und der Zucker genannt. Doch da gibt es noch andere Gefahren, die man kennen sollte.

Warum süße Lebensmittel so schädlich für die Zahngesundheit sind

Natürlich spielt der Zucker bei der Kariesbildung eine bedeutende Rolle. Jene Bakterien im Mund, die Säuren produzieren und damit den Zahnschmelz angreifen, vermehren sich unter Zuckereinfluss besonders schnell. Und das sind innerhalb der Ernährung die süßen Verführer, die für unsere Zähne so gefährlich sind: Zuckerwatte, Karamellbonbons, Honig, Schokolade, gefüllte Schokobonbons, Eiscreme, Nougat, Butterkekse, süße Limonaden, zuckerhaltige Kaugummis, sowie Kuchen.

Besonders belastend sind diese Naschereien zwischendurch, weil man da in der Regel keine Mundhygiene betreibt, und so die gebildeten Säuren mehr Schaden anrichten können. Deshalb wird empfohlen, bei den Zwischenmahlzeiten auf Süßigkeiten zu verzichten, oder innerhalb von 30 Minuten nach der Nascherei die Zähne zu putzen oder alternativ mit antibakterieller Mundspülung gründlich zu spülen. Beachtet man diese Empfehlungen nicht, kann aus der nicht entdeckten oder nicht beachteten Karies schnell eine Parodontitis werden, die dann dringend behandelt werden muss.

Weitere "unauffällige" Lebensmittel, die schädlich für die Zähne sein können

Es gibt eine ganze Reihe von Nahrungsmitteln, bei denen man nicht sofort daran denken würde, dass diese schädlichen Auswirkungen auf die Mundgesundheit haben. Manche dieser Produkte gelten sogar eher als gesundheitsfördernd.

Dazu gehört saures Obst wie Orangen, Mandarinen, Zitronen, Grapefruits. Nach diesen sauren Attacken sollte man sich nicht sofort die Zähne putzen. Das Obst fördert nämlich nicht direkt die Vermehrung von Kariesbakterien. Die Säuren der Früchte greifen selbst den Zahnschmelz an, wodurch dieser "aufweicht". Wenn man nun sofort nach dem Essen die Zähne putzt, werden die Obstsäuren noch mehr in die Zahnoberfläche eingerieben. Auch beliebte Sportlergetränke, sowie Wein oder Champagner zählen zu den Getränken, die unseren Zähnen keinen Gefallen tun.

Die bessere Lösung: Sofort nach dem Essen den Mund mit Wasser ausspülen und einen zuckerfreien Kaugummi kauen, damit die Speichelproduktion angeregt wird. Der Speichel ist basisch und bekämpft die Säuren im Mund. Ein guter Tipp, um Ihre Zahngesundheit zu erhalten.

Eine weitere Kategorie sind Lebensmittel, die sich nicht einfach wegspülen lassen, weil sie an den Zähnen kleben, wie beispielsweise Bonbons, aber auch Trockenfrüchte, manche Kekse und Kuchen und, wer hätte das gedacht, sogar Salzstangen

Lebensmittel, die unseren Zähnen und unserer Gesundheit guttun

Die meisten kennen die allgemeine Ernährungsempfehlung, möglichst abwechslungsreiche Kost, mit Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralien zu bevorzugen. Dazu gehört normalerweise viel frisches Gemüse und Obst, ballaststoffhaltige Lebensmittel, Rohkost, Wasser und Tee. Warum sind diese Nahrungsmittel auch für die Zähne gut?

Hier geht es vor allem um nützliche und wirkungsvolle Vitamine und Mineralstoffe, die unseren Zähnen helfen, wie Kalzium und Fluorid (Fisch und Hülsenfrüchte), sowie Vitamin A, Vitamin C und Vitamin D (Fisch und Vollkornprodukte). Ebenfalls nützlich sind: Äpfel, Birnen, Möhren, Nüsse, frisches, rohes Gemüse, ungesüßter grüner Tee, Milch, Vollkornbrot, Jogurt, Quark und Käse.

Im Übrigen verhindern antibakterielle Substanzen in Kirschen die Bildung von Zahnbelag. Sie können Karies und Zahnfleischproblemen vorbeugen, indem Sie zahnfreundliche Nahrungsmittel zu sich nehmen.

BLZK startet neuen Instagram-Kanal MissionZFA
Jugendliche sollen zielgerichtet angesprochen und für den ZFA-Beruf begeistert werden

Der anhaltende Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für die bayerischen Zahnarztpraxen. Um Jugendliche noch zielgerichteter ansprechen, für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) begeistern und an den Job binden zu können, hat die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) jetzt den neuen Instagram-Kanal MissionZFA gestartet.

Ziel des Instagram-Kanals ist, Jugendliche für das Berufsbild ZFA zu motivieren und Informationen aus den Bereichen Aus- und Fortbildung zu teilen. Darüber hinaus soll MissionZFA bei der täglichen Arbeit im Praxisalltag oder bei Veranstaltungen hinter die Kulissen blicken, unter anderem sind Beiträge vom Kongress Zahnärztliches Personal im Rahmen des Bayerischen Zahnärztetags, an Berufsschulen und Ausbildungsmessen oder von Fortbildungsveranstaltungen geplant. Dazu soll ein breites Netzwerk mit ZFA, jungen Zahnärzten, Influencern und Multiplikatoren aufgebaut werden. Weitere Kanäle wie beispielsweise TikTok werden mittelfristig folgen, wenn der Instagram-Kanal etabliert ist.

Dies unterstreicht die Vizepräsidentin der BLZK, Dr. Barbara Mattner: „Als ich in meiner Jugend eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin, wie man es damals noch nannte, gemacht habe, lag das Thema Social Media noch in weiter Ferne. Was aber auch zu meiner Zeit schon wichtig war, ist der intensive Austausch und Dialog untereinander. Genau dafür haben wir unseren Instagram-Kanal ins Leben gerufen und möchten alle Interessierten bitten, MissionZFA zu liken, zu teilen und weiterzuempfehlen.“

Die beiden Referentinnen für den Bereich Zahnärztliches Personal der BLZK, Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, ergänzen: „Wir haben in der BLZK und im Wirkungskreis der bayerischen Zahnärzte sehr viele spannende Themen für ZFA und für solche, die es werden wollen. Was bislang noch gefehlt hat, war ein modernes Medium, um diese Inhalte auch zielgerichtet transportieren zu können. Dieser Schritt war überfällig, einerseits um uns als Kammer weiterzuentwickeln und andererseits, um unsere Zielgruppe noch besser zu erreichen. Dafür wollen wir uns ein breites Netzwerk an Jugendlichen und jungen Zahnärzten aufbauen und auch Themen und Ausbildungskampagnen aus anderen Kammern teilen. Wir hoffen, dass wir mit dieser Maßnahme das Berufsbild ZFA weiter stärken und dem Fachkräftemangel entschieden entgegenwirken können.“

Besuchen Sie uns auf Instagram unter missionzfa

Zeit für Patientinnen und Patienten läuft ab
KZBV drängt Lauterbach mit offenem Brief zum Handeln

Angesichts der massiven Versorgungsprobleme hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einem offenen Brief Bundesgesundheitsminister Lauterbach dazu aufgefordert, die gegenwärtige Krise in der zahnärztlichen Versorgung endlich zu stoppen. Die Folgen für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten seien ansonsten äußerst ernst.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Bereits jetzt ist der Schaden durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unsere Patientinnen und Patienten voll sichtbar. Die aktuellen Rahmenbedingungen sorgen insbesondere dafür, dass die notwendigen Mittel zur Finanzierung der erst im Juli 2021 eingeführten neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen. Die Auswirkungen sehen wir anhand des dramatischen Einbruchs bei den Neubehandlungen dieser Volkskrankheit, die unter anderem in direkter Wechselwirkungen mit Herzkreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus steht. Hier wird nicht nur die Zahn- und Mundgesundheit der Menschen absolut leichtfertig aufs Spiel gesetzt, sondern auch die Allgemeingesundheit. Herr Minister, stellen Sie sich jetzt Ihrer Verantwortung für die zahnmedizinische Versorgung und handeln Sie! Ihnen, aber erst recht den Patientinnen und Patienten, läuft die Zeit davon.“

Der offene Brief der KZBV kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/par-evaluationsbericht abgerufen werden.

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  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Berufsbezeichnung: Zahnärzte, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Zulassungsbehörde:
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Lindemannstraße 34–42
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